Mitmachen
Das Programm ist in zwei Komponenten aufgeteilt:
- Die Förderkomponente A unterstützt gemeinnützige Kleinprojekte mit bis zu 10.000 Euro pro Projekt.
- Die Förderkomponente B unterstützt gemeinnützige Projekte mit bis zu 50.000 Euro pro Projekt.
- Die Förderkomponente Ukraine unterstützt Nothilfe-Projekte mit bis zu 50.000 Euro pro Projekt.
ACHTUNG: Ab Frühjahr 2023 veränderte Antragstellung über das neue Antragsportal. Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die jeweiligen Ansprechpersonen!
- Anträge der Komponente A und Anträge mit Ukraine-Bezug werden laufend entgegengenommen.
- Fristen für die Anträge der Komponente B: 31.03.2023 und 31.10.2023.
Eine Übersicht mit den bereits geförderten Projekten finden Sie HIER.