Kurzbeschreibung
Anträge der Komponente A und Anträge mit Ukraine-Bezug werden laufend entgegengenommen.
Fristen für die Anträge der Komponente B sind jeweils der 30. April und der 30. November.
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich gerne jederzeit an die jeweiligen Ansprechpersonen!
Ausschreibung_Ukraine_PD_2026.pdf (PDF, 266 KB)
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