Kurzbeschreibung
Anträge der Komponente A und Anträge mit Ukraine-Bezug werden laufend entgegengenommen, müssen jedoch mindestens 8 Wochen vor geplantem Projektbeginn eingereicht werden.
Fristen für die Anträge der Komponente B sind jeweils der 30. April und der 30. November.
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich gerne jederzeit an die jeweiligen Ansprechpersonen!
Für das Jahr 2026 können leider keine Anträge mehr für die Ukraine-Komponente gestellt werden.
Ausschreibung_Ukraine_PD_2026.pdf (PDF, 266 KB)
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