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FAQ Nouveaux horizons
In der Ausschreibung zum Programm Nouveaux horizons finden Sie ausführliche Informationen über die Ziele, Teilnahmebedingungen und Fristen. Die jeweils aktuelle Ausschreibung auf Deutsch und Französisch ist auf dieser Seite zu finden.
Ja. Im Hilfecenter des Portals finden Sie Blanko-Formulare für die Komponente A.
Den Antrag für die Komponente B können Sie hier einsehen.
Die geförderten Projekte finden Sie als Projektgalerie weiter oben auf dieser Seite.
Grundsätzlich ist eine Antragstellung von Schulen (idealerweise durch den Förderverein der Schule) möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Status der Gemeinnützigkeit vorliegt und der Antrag keine lehrplanersetzenden Maßnahmen umfasst, da Vorhaben, für die eine rechtliche oder faktische Verpflichtung seitens des Landes besteht, nicht gefördert werden. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler muss auf Freiwilligkeit beruhen. Es werden keine Schüleraustausche finanziert.
Ja. Diese braucht keinen Freistellungsbescheid.
Ja. Zweckverbände können einen Antrag stellen. Auch in diesem Fall ist es notwendig, einen französischen Projektpartner zu haben. Zudem kann sich ein weiterer internationaler Partner am Projekt beteiligen.
Nein.
Ja. Es müssen beide Partner nach geltendem Recht gemeinnützig sein.
Die Laufzeit eines geplanten Vorhabens kann bis zu 3 Jahre umfassen.
Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal. Im ersten Schritt ist eine Registrierung erforderlich. Im zweiten Schritt kann ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann zwischengespeichert werden.
Link zum Portal für die Komponente A
Link zum Portal für die Komponente B
Komponente A: Bei technischen Schwierigkeiten können Sie zunächst im Hilfecenter des Portals suchen. Im Hilfecenter sind viele Prozesse und Schritte erläutert.
Komponente B: Sie finden die Antworten auf die häufigsten Fragen im Leitfaden zum Antragsportal.
Gerne können Sie sich auch an die Ansprechpartner:innen für das Programm wenden.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Programms.
Nein.
Nein. Das Antragsverfahren läuft online. Im Falle einer Bewilligung sendet die Baden-Württemberg Stiftung einen Zuwendungsvertrag zu, den die gesetzliche Vertretung der antragstellenden Institution unterschreiben muss.
Nein.
Wenn Sie sich in der Förderkomponente A beworben haben, können Sie mit einem Förderentscheid etwa sechs Wochen nach Antragseingang rechnen. Nach der beidseitigen Vertragsunterzeichnung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
In der Förderkomponente B tagt nach jeder Ausschreibungsfrist ein Gutachtendengremium, dass über die Anträge berät. Nach den aktuellen Fristen kann ihr Vorhaben somit gegen Anfang Februar bzw. Mitte Juni eines jeden Jahres starten.
Für die Förderkomponente A unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung Ihr Vorhaben mit max. 80% der Gesamtprojektkosten. Die restlichen 20% können aus Eigen- oder Drittmitteln kommen. Es können zwischen 2.000 Euro und max. 10.000 Euro beantragt werden. Bei der Förderkomponente B kann sich die bei der Baden-Württemberg Stiftung beantragte Fördersumme auf max. 75% der Gesamtkosten des Projekts belaufen und darf gleichzeitig nicht höher als 50.000 Euro sein. Die Eigenmittel müssen mind. 15% betragen. Die restlichen Mittel können u.a. Drittmittel von anderen Förderern sein. Die Baden-Württemberg Stiftung muss aber die Hauptförderin des Projektes sein.
Sachkosten umfassen z.B. Reisekosten, Fremdleistungen (z.B. externe Dienstleistungen und Honorare), Miete für Räumlichkeiten bei Veranstaltungen, Technik, etc.
Sonstige Kosten sind z.B. Kosten, die für die Evaluierung des Vorhabens anfallen.
Investitionskosten umfassen z.B. Publikationen.
Ja. Sie benötigen in diesem Fall jedoch einen Hilfspersonen- oder sonstigen Vertrag, der die Weisungsgebundenheit gegenüber der Projektleitung festlegt.
Nein, Honorarkosten für Dienstleister werden in der Spalte Sachmittel eingetragen.
Eine Vorlage für einen Hilfspersonenvertrag finden Sie im Antragsportal.
Hierfür können beispielsweise Arbeitsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerinstitutionen (müssen nachweislich für Projekt eingesetzt sein) eingebracht werden, sowie die Miete von Räumlichkeiten, Verwaltungskosten oder Büromaterial etc.
Ja. Die Einnahmen müssen dann zur Finanzierung des Projekts genutzt und entsprechend in der Berichterstattung dargestellt werden. Da das Projekt an sich auch dem Prinzip der Gemeinnützigkeit unterliegt, sollen diese Einnahmen als Eigenmittel angegeben werden.
Ja, aber nur, wenn ein Projektbezug besteht (größere Materialanschaffungen bedürfen vor Antragstellung einer Abklärung). Baumaßnahmen sind davon ausgeschlossen.
Ja. Eine Verwaltungskostenpauschale kann im Finanzplan ausgewiesen werden. Diese Pauschale ist anrechenbar auf die Summe der Personal- und Sachkosten. Sie darf max. 10% der Projektkosten betragen.
Die Mittel können und müssen während der bewilligten Projektlaufzeit angefordert werden. Bei B-Projekten müssen mindestens zwei Abrufe getätigt werden. In der Förderkomponente A kann in der Regel den Gesamtbetrag auf einmal nach Aktivierung des Vertrags abgerufen werden. Der Abruf der Mittel erfolgt online im Antragsportal. Die Mittelabrufe müssen von der gesetzlichen Vertretung der Institution unterzeichnet werden.
Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform (dargestellt über das Antragsportal mit einem Änderungsantrag). Grundsätzlich gilt bei Budgetänderungen, dass Änderungen an einzelnen Kostenposten möglich sind, solange diese keine Änderung der Gesamtfördersumme bedeuten. Es gibt eine gewisse Flexibilität, Kosten umzuschichten. Hierfür ist ein Antrag auf Kostenumschichtung notwendig, den die Baden-Württemberg Stiftung vorab genehmigen muss. Sollten die tatsächlichen Projektkosten niedriger ausfallen, als gemäß Projektantrag kalkuliert wurde, ist der Zuwendungsbetrag anteilig zu kürzen (Das prozentuale Verhältnis der bewilligten Förderung darf nicht höher werden). Inhaltliche Änderungen müssen genauso beantragt und begründet werden.
Eine Anleitung zum Anlegen und Einreichen eines Änderungsantrags finden Sie im Hilfecenter (FAQs - Antragsportal) oder im Leitfaden zum Antragsportal.
Nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Projektlaufzeit muss innerhalb von drei Monaten ein Abschlussbericht, bestehend aus Sachbericht und finanziellem Nachweis über das Antragsportal erbracht werden. Es wird eine Belegliste der Ausgaben verlangt (keine Kopien der Belege). Im Sachbericht werden neben der Beantwortung diverser Fragen eine Zuwendungsbestätigung, Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit und das Hochladen aller neu erstellten Medien angefordert. Die Vorlage für die Zuwendungsbestätigung finden Sie im Portal auf der Vertragsmaske unter der Rubrik „Informationen und Vorlagen“.