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Wir stiften Zukunft
Indem wir kulturelles Erbe neu denken
Darum geht es:
Kulturbewahrende Einrichtungen nehmen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine besondere Rolle ein, indem sie zur generationenübergreifenden Verbundenheit von Menschen beitragen, identitätsstiftend wirken, Zugehörigkeit vermitteln sowie einen Beitrag zur Stärkung des kulturellen Bewusstseins leisten.
2027 feiert das Land Baden-Württemberg sein 75-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass möchte die Baden-Württemberg Stiftung kulturbewahrenden Einrichtungen Impulse für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung geben und sie dabei unterstützen, sich neu auszurichten und neue Zugänge zu kulturellem Erbe zu schaffen.
Im Zentrum stehen innovative Vermittlungsformate, partizipative Ansätze und strukturelle Anpassungen. Ziel ist es, insbesondere junge und bislang wenig oder nicht erreichte Zielgruppen besser anzusprechen, ihnen neue Perspektiven und mehr kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise unterstützt das Programm kulturbewahrende Einrichtungen, sich langfristig offener, vielfältiger und resilienter aufzustellen.
Wichtige Aspekte des Programms sind die kreative und zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem kulturellen Erbe, die Sichtbarmachung regionaler Vielfalt als auch die Verflechtung kulturellen Erbes mit der europäischen und globalen Geschichte sowie die Verdeutlichung kultureller Vielfalt und jahrhundertelanger Integrationsprozesse.
Das Programm richtet sich in einem zweistufigen Verfahren insbesondere an Museen, Archive und Bibliotheken und darüber hinaus an historische Stätten wie Kirchen, Klöster, Schlösser, Monumente und Gärten mit landesgeschichtlichen Bezügen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sakrale Kunst gelegt.
Bewerbungsfrist: 25.06.-06.09.2026
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie am Ende der Seite.
Digitale Sprechstunden
Zur weiteren Information bieten wir digitale Sprechstunden zu folgenden Terminen an:
Mittwoch, 1. Juli 2026, 9-10:30 Uhr
Mittwoch, 15. Juli 2026, 14-15:30 Uhr
Melden Sie sich bei Interesse gerne per E-Mail mit Nennung des Termins an: hetterich[at]bwstiftung(dot)de
Fachbeirat
Sowohl in der Auswahl der Konzepte als auch der Begleitung und Entwicklung des Programms wird die Baden-Württemberg Stiftung durch einen Fachbeirat unterstützt. Folgende Personen gehören dem Fachbeirat an:
- Julia Hagenberg, Direktorin Abteilung Bildung und Marketing, Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten, Potsdam
- Prof. Dr. Markus Hilgert, Präsident Universität der Künste (UdK), Berlin
- Ayse Kizilkulak, Vermittlerin, Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss
- Angeliki Alina Papagiannaki-Sönmez, Geschäftsführerin Forum der Kulturen Stuttgart e.V.
- Prof. Christiane Riedel, Vorständin Crespo Foundation, Frankfurt
- Dr. Claudia Rose, Leiterin Abteilung Kunst und Kultur, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Stuttgart
- Sandro Schwarz, Chief Information Officer, Abteilungsleiter IT, Digitalisierung und Organisation Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin
- Prof. Dr. Eva-Maria Seng, Rektorin, Akademie der Bildenden Künste, Stuttgart
- Sabine Stenzel, Managementdirektorin, Stiftung Stadtmuseum Berlin
Zum Antragsformular
Jochen Hetterich
Referent Bildung & Gesellschaft
Tel +49 (0) 711 248 476-18
hetterich@bwstiftung.de
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Das Programm unterstützt kulturbewahrende Einrichtungen dabei, sich zukunftsfähiger aufzustellen, in dem sie neue Zugänge zu kulturellem Erbe zu schaffen und innovative, partizipative Vermittlungsformate zu entwickeln. Auf diese Weise soll die Rolle, die kulturbewahrende Einrichtungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt spielen gestärkt werden.
Ziel ist es, kulturelles Erbe neu zugänglich zu machen, Einrichtungen zu öffnen und strukturelle Veränderungen anzustoßen, die über den Förderzeitraum hinaus wirksam sind. Das Programm ist zweistufig aufgebaut: Konzeptentwicklung (Phase I) und Umsetzung (Phase II).
Konzeptskizze:
Mit einer Konzeptskizze bewerben sich kulturbewahrende Einrichtungen für die erste Phase des Programms (Phase I). Die Bewerbung erfolgt über ein online Formular (einschließlich der Finanzkalkulation per E-Mail) auf der Programmseite der Baden-Württemberg Stiftung. Die Auswahl trifft der Fachbeirat.
Ausschreibungszeitraum: 25.06. – 06.09.2026
Phase I:
Anfang Oktober 2026 wird der Fachbeirat entscheiden, welche 20 Einrichtungen mit ihren Konzeptskizzen überzeugt haben und in das Programm aufgenommen und unterstützt werden sollen und eine Förderung für die 5-monatige Konzepterarbeitungsphase (Phase I) erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung eines Antrags besteht nicht.
Phase I: 26.10.2026-14.03.2027
Phase II:
Die Information über das Einreichungsverfahren der ausgearbeiteten Konzeptionen wird rechtzeitig bekanntgegeben. Anfang April 2027 wird eine bestimmte Anzahl (ca. 12-15) der 20 Einrichtungen mit den innovativsten und zukunftsweisendsten Konzeptionen eingeladen, um diese persönlich in einem Pitch dem Fachbeirat und der Baden-Württemberg Stiftung zu präsentieren. In diesem Verfahren werden 10 Einrichtungen für die 3-jährige Hauptförderung der Phase II ausgewählt, in der die Einrichtungen die Konzeptionen in die Praxis bringen.
Bitte Vormerken:
Termine für das Pitch-Verfahren: Mittwoch, 14.04. und Donnerstag, 15.04.2027
Frühester Beginn Phase II: 01.05.2027
Bewerben können sich kulturbewahrende Einrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die materielles kulturelles Erbe zugänglich machen:
- Landesgeschichtliche Wissens- und Kulturspeicher, insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive sowie
- Landesgeschichtliche Orte wie Gedenkstätten und Monumente oder
- Bauliche Träger des kulturellen Erbes wie Kirchen, Klöster, Schlösser oder Gärten mit landesgeschichtlichem Bezug
Das Programm richtet sich an die oben (Frage 3) benannten kulturbewahrende Einrichtungen in Baden-Württemberg, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ausreichende operative Kapazität und Professionalisierung
- Solides, festangestelltes Management / Geschäftsführung (Budget, Förderung, Personal)
- Mindestmaß an Besucherinfrastruktur
- Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung von Neuerungen
- Relevanz
- Stellung und Rolle im Rahmen der Entwicklung gemeinsamer Werte (wie beispielsweise einer Kultur des Miteinanders vor dem Hintergrund eines hohen Anteils an Einwanderungsbiografien in Baden-Württemberg)
- Sichtbarmachung regionaler Vielfalt von kulturellem Erbe
- Verdeutlichung kultureller Vielfalt und jahrhundertelange Integrationsprozesse
- Hinterfragen von Objekten und Orten
- Publikumsoffenheit
- Kultureinrichtungen agieren transparent und suchen aktiv den Dialog mit der Gesellschaft: Bereitschaft, neue Zuschauergruppen zu integrieren und Barrieren abzubauen. Einrichtungen sind darauf ausgerichtet, ein breites Publikum anzusprechen. Einrichtungen, die ausschließlich Fachpublikum ansprechen sind nicht förderfähig.
- Landesbezug
- Stellung und Rolle in der Geschichte Baden-Württembergs
- Anziehungskraft, ggf. über Landesgrenzen hinweg
- Stellung und Rolle im Rahmen der Entwicklung gemeinsamer Werte
- Transformative Offenheit
- Erwartung, dass antragstellende Einrichtungen grundlegende Weiterentwicklung anstreben. Damit einher geht die Bereitschaft Maßnahmen zur Verstetigung von transformativen Maßnahmen zu entwickeln, die mittel- bis langfristig flexibel anpassbar und durch Erfolgsindikatoren überprüfbar sind.
Phase I:
In einer kompakten Konzeptskizze sollen Einrichtungen ihre Bedarfssituation, Herausforderungen, Defizite und Ziele darlegen. Darüber hinaus soll das Vorgehen zur Konzepterarbeitung binnen 5 Monaten beschrieben werden, mögliche Kooperationspartner zur Erreichung neuer Zielgruppen benannt werden sowie Ideen für die Umsetzung (Phase II) formuliert werden.
Phase II:
Ein ausführliches, ausgearbeiteten Konzept wird eingereicht, das die identifizierten Bedarfe konkret beschreibt, feststehende (oder angefragte) Kooperationspartner aufführt und Maßnahmen zur Erprobung, Umsetzung und Verstetigung neuer Ansätze darlegt. Die konkreten Vorgaben hierfür werden rechtzeitig an die Einrichtungen bekanntgegeben.
Eine klare Zielgruppenorientierung wird empfohlen. Hier soll mit Partnern aus anderen Bereichen (beispielsweise Bildung, Jugend, Zivilgesellschaft, Kunst- und Kulturschaffende/freie Szene) kooperiert werden, um bestimmte Zielgruppen zu erreichen. Wie werden Kooperationspartner und neue Zielgruppen am Prozess beteiligt. Wichtig sind innovative und niedrigschwellige Ansätze in der Vermittlungsarbeit, die Partizipation und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten für eine Verstetigung über den Förderzeitraum hinaus erarbeitet und gefunden werden, um nachhaltige Veränderungen zu erreichen, die über den Förderzeitraum hinaus wirksam sind.
Gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen gemeinnützige GmbHs) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Landkreise, bzw. ihre Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Baden-Württemberg.
Gemeinnützige Organisationen müssen mit der Antragstellung einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen. Die Einbindung in das Programm erfolgt über einen Vertrag mit der Baden-Württemberg Stiftung.
Es gelten die üblichen Vorgaben zu Gemeinnützigkeit, Förderrecht und Datenschutz. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Richtlinien Baden-Württemberg Stiftung sind zu beachten: Richtlinien - Baden-Württemberg Stiftung
Folgende Kriterien werden für die Bewertung und Auswahl zugrunde gelegt:
- Grad der Umsetzung von Programmzielen
Werden möglichst alle Aspekte (neue Vermittlungsansätze, Teilhabe und Partizipation und organisationale Veränderungen) einbezogen und berücksichtigt?
- Zukunftsfähigkeit
Wird Potenzial zur Verstetigung identifiziert und entsprechende Maßnahmen dafür initialisiert (evtl. bereits bei der Erarbeitung der Konzeptskizze)? Sind Maßnahmen skalierbar und anderen Einrichtungen als Beispiel dienen? Wurden organisatorische Potenziale erkannt und strukturelle Veränderungen eingeleitet?
- Innovationspotenzial
Können Neuausrichtung in der Vermittlungsarbeit und innovative Vermittlungsansätze auf sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel angepasst werden?
- Partizipation / kulturelle Teilhabe
Sind partizipative Maßnahmen (auch in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern) und Maßnahmen zur Förderung kultureller Teilhaben enthalten und auf Zielgruppen ausgerichtet? Gibt es hierfür niedrigschwellige Formate, die sich auch an kultur- und bildungsfernere Gruppen richten?
- Kohärenz in der Umsetzung.
Umfasst die Umsetzungskonzeption ein schlüssiges Gesamtkonzept mit Zielen, Methoden, Zeit- und Ressourcenplanung und enthält keine nicht in Verbindung miteinander stehenden Maßnahmen. Sind erste Ansätze hierzu bereits in der Konzeptentwicklung erkennbar?
Für projektbezogene Personal- und Sachkosten. Sachkosten umfassen z.B. Reisekosten, Miete für Räumlichkeiten bei Veranstaltungen, Technik, etc.
Phase II: Um Vermittlung neu und innovativ auszurichten, können Investitionen im Sinne von Anschaffung von neuen Präsentationsmöglichkeiten erforderlich sein, z.B. um ein modernes Storytelling zu ermöglichen. Dies können sowohl physische Präsentationselemente sein als auch digitale.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Die ausführliche und nachvollziehbare Begründung, worin die Notwendigkeit von Investitionen im Rahmen des entwickelten Konzeptes liegt und welchen nachhaltigen und langfristigen Nutzen sie aufweisen.
- Anschaffungen dienen dauerhaft dem beschriebenen Zweck und werden ausschließlich (und dauerhaft) gemeinnützig verwendet (Nachweis erforderlich).
- Es dürfen maximal 20% der bewilligten Fördersumme für Anschaffungen verwendet werden.
- Die Wertgrenze für Investitionen liegt bei 800 EUR netto Anschaffungsstückpreis.
Für die Erstattung der Fahrkosten gilt das Landesreisekostengesetz BW. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-RKGBW2021rahmen
Das Verhältnis von Personal- zu Sachmitteln ist nicht festgelegt. Eventuell für das Projekt veranschlagte Personalkosten müssen nachvollziehbar sinnvoll und notwendig für die Erreichung der Projektziele sein. Der tatsächlich benötigte Aufwand sollte aus den Antragsunterlagen erkennbar sein.
Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, es können bis zu 100 % der Projektkosten übernommen werden. Eigenmittel können aber freiwillig und ergänzend eingebracht werden.
Die Umsetzung mit Drittmitteln ist möglich. Die beantragten bzw. bewilligten Drittmittel sind im Finanzplan anzugeben. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
Investitionen im baulichen Bereich sowie Denkmalschutzmaßnahmen sind von einer Finanzierung grundsätzlich ausgeschlossen.
Berücksichtigt werden können nur gemeinnützige Projekte. Eine Finanzierung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, z. B. Bewirtung, Beherbergung, Verkauf von Waren und Ähnliches, ist mit Mitteln der Baden-Württemberg Stiftung nicht zulässig.
Ja. Eine Verwaltungskostenpauschale kann im Finanzierungsplan ausgewiesen werden. Diese Pauschale ist anrechenbar auf die Summe der Personal- und Sachkosten. Sie darf. max. 5 % der Projektkosten betragen.
Nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Laufzeit muss innerhalb von drei Monaten ein Abschlussbericht, bestehend aus Sachbericht und finanziellem Nachweis erbracht werden. Es wird eine Belegliste der Ausgaben verlangt (keine Kopien der Belege). Im Sachbericht werden neben der Beantwortung diverser Fragen eine Zuwendungsbestätigung, Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit und das zur Verfügung stellen aller neu erstellten Medien angefordert. Entsprechende Vorlagen werden zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben wird entsprechend dem Antrag, den im Zuwendungsvertrag und hier genannten Vorgaben durchgeführt. Bei allen auftretenden Änderungen treten die verantwortlichen Personen im Voraus mit dem Referenten in Kontakt.
Nach Abschluss jeder Förderphase wird ein schriftlicher Abschlussbericht sowie ein abschließender zahlenmäßiger Verwendungsnachweis angefertigt der Baden-Württemberg Stiftung vorgelegt. Der zahlenmäßige Nachweis enthält alle Angaben, wieviel und wofür die Förderung eingesetzt wurde. Im Abschlussbericht werden die Ergebnisse und Erkenntnisse eures Projekts sind dargelegt. Im Förderzeitraum der Phase II (3 Jahre), sind zudem jährliche Zwischenbericht einzureichen.
Mindestens eine Person (gerne auch weitere Personen) der Einrichtung nimmt an der Auftakt- und Vernetzungsveranstaltung und der Abschlussveranstaltung teil und ist für den Referenten ansprechbar. Außerdem nehmen die Einrichtungen an Maßnahmen der Evaluation/Begleitung des Programms teil und unterstützen diese bei den verschiedenen Aktivitäten.
Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Baden- Württemberg Stiftung gGmbH, Kriegsbergstraße 42, 70174 Stuttgart, Tel.: +49 (0)711 248 476-0, info[at]bwstiftung(dot)de, Geschäftsführerin: Theresia Bauer. Datenschutzbeauftragter: Frank Grossman, grossmann[at]bwstiftung(dot)de.
Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten in Verbindung mit den projektbezogenen Daten durch uns ist zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Förderantrags und – bei positiver Entscheidung – zur Abwicklung des entstehenden Fördersachverhalts/Vertragsverhältnisses in unseren Programmen und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind, z.B. zur Einhaltung von Vorhaltefristen gegenüber dem Finanzamt, erforderlich. Sie beruht auf Art. 6 Abs. 1 S.1 b und c) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutz - Baden-Württemberg Stiftung.
An die Baden-Württemberg Stiftung, Jochen Hetterich, Referent Bildung & Gesellschaft, Telefon: +49 711 2484 76-18, E-Mail: hetterich[at]bwstiftung(dot)de