Fristen und Anträge
Anträge, die in der kommenden Kulturunterausschusssitzung im Sommer 2021 beraten werden sollen, müssen bis zum 1. Juni 2021 bei der Baden-Württemberg Stiftung eingegangen sein.
Die Entscheidung über eine mögliche Förderung steht voraussichtlich Anfang August fest. Projekte, die vor diesem Zeitraum beginnen, können bei der Antragsstellung leider nicht berücksichtigt werden.
Eine weitere Sitzung des Kulturunterausschusses findet im Herbst 2021 statt. Die Anträge für diese Förderrunden können laufend eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass dem Kulturunterausschuss nur Anträge zur Beratung vorgelegt werden können, die den Förderbedingungen der Baden-Württemberg Stiftung entsprechen.