Man sieht die Rückansicht eines Mannes. Er sitzt auf einem Berg und fotografiert den Sonnenaufgang. Vor ihm ziehen die Wolken vorbei.

Wir stiften gerechtere Bildung
indem wir die Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich stärken

Bereich
Bildung
Thema
Internationales
Typ
Programm
Zielgruppe
Bürger:innen

Nouveaux horizons - Darum geht es

Neben grenzüberschreitenden Projekten aus Deutschland und Frankreich werden im Programm Nouveaux horizons trilaterale Projekte gefördert, bei denen ein baden-württembergischer Akteur mit einem Projektpartner aus Frankreich und einem dritten internationalen Projektpartner zusammenarbeitet.

 

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Zu den FAQs

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Das Programm ist in zwei Komponenten aufgeteilt:

  • Die Förderkomponente A unterstützt kleinere gemeinnützige Projekte mit 2.000 Euro bis maximal 10.000 Euro pro Projekt Das Gesamtprojektvolumen kann höher sein. Die maximale Fördersumme beträgt 80% der Gesamtprojektkosten, 20% können aus Eigen- oder Drittmitteln bestritten werden. Anträge können laufend gestellt werden, sie müssen jedoch spätestens 8 Wochen vor Projektumsetzung eingereicht werden. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt in der Regel sechs Wochen nach Eingang des Antrags.

  • Die Förderkomponente B unterstützt gemeinnützige Projekte mit 10.000 Euro bis maximal 50.000 Euro pro Projekt Das Gesamtprojektvolumen kann höher sein. Die maximale Fördersumme beträgt 75% der Gesamtprojektkosten, der Eigenanteil beträgt mind. 15%. Weitere 10% können mit Drittmitteln finanziert werden. Anträge können laufend gestellt werden. Einreichungsfristen sind der 31. März bzw. der 31. Oktober.

Projektgalerie

Vernetzung

Ein weiterer Schwerpunkt des Programms liegt in der Netzwerkbildung durch die verbindende Zusammenarbeit unterschiedlicher Organisationen.

Die thematischen Schwerpunkte der Projekte sind vielfältig. Die Bandbreite reicht von Literatur, Kunst und Musik über interkulturelle Initiativen und den Austausch über gesellschaftlich relevanten Themen wie nachhaltige Mobilität oder Klimawandel bis hin zu Maßnahmen, die innovative Konzepte zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung entwickeln.

JETZT BEWERBEN

Die operative Abwicklung des Programms übernimmt das Deutsch-Französische Institut als Dienstleister. Bei Fragen zur Antragstellung und zur Projektabwicklung wenden Sie sich bitte an Susanne Binder und Bénédicte King.

Stefanie Christina Regge
Referentin Bildung
Tel +49 (0) 711 248 476-19
regge@bwstiftung.de

Susanne Binder
Deutsch-Französisches Institut
– Dienstleister –
Tel +49 (0)7141 930 336
nh-bwstiftung@dfi.de

Baptiste Berge-Bouchet
Deutsch-Französisches Institut
– Dienstleister –
Tel +49 (0)7141 930 339
nh-bwstiftung@dfi.de

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FAQ Nouveaux horizons

In der Ausschreibung zum Programm Nouveaux horizons finden Sie ausführliche Informationen über die Ziele, Teilnahmebedingungen und Fristen. Die jeweils aktuelle Ausschreibung auf Deutsch und Französisch ist online unter diesem Link zu finden.

Ja. Im Hilfecenter des Portals finden Sie Blanko-Formulare für beide Komponenten.  

Die geförderten Projekte finden Sie als Projektgalerie unter diesem Link

Grundsätzlich ist eine Antragstellung von Schulen (idealerweise durch den Förderverein der Schule) möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Status der Gemeinnützigkeit vorliegt und der Antrag keine lehrplanersetzenden Maßnahmen umfasst, da Vorhaben, für die eine rechtliche oder faktische Verpflichtung seitens des Landes besteht, nicht gefördert werden. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler muss auf Freiwilligkeit beruhen. Es werden keine Schüleraustausche finanziert.  

Ja. Diese braucht keinen Freistellungsbescheid. 

Ja. Zweckverbände können einen Antrag stellen. Auch in diesem Fall ist es notwendig, einen französischen Projektpartner zu haben. Zudem kann sich ein weiterer internationaler Partner am Projekt beteiligen. 

Nein. 

Ja. Es müssen beide Partner nach geltendem Recht gemeinnützig sein. 

Die Laufzeit eines geplanten Vorhabens kann bis zu 3 Jahre umfassen. 

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal. Im ersten Schritt ist eine Registrierung erforderlich, die alle Angaben zur antragstellenden Institution beinhaltet. Im zweiten Schritt kann ein Antrag gestellt werden. Der Antrag kann zwischengespeichert werden. 
Link zum Portal 

Bei technischen Schwierigkeiten können Sie zunächst im Hilfecenter des Portals suchen. Im Hilfecenter sind viele Prozesse und Schritte erläutert. Gerne können Sie sich auch an die Ansprechpartner:innen für das Programm wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Programms

Nein.

Nein. Das Antragsverfahren läuft online. Im Falle einer Bewilligung sendet die Baden-Württemberg Stiftung einen Zuwendungsvertrag zu, den die gesetzliche Vertretung der antragstellenden Institution unterschreiben muss.  

Nein.

Wenn Sie sich in der Förderkomponente A beworben haben, können Sie mit einem Förderentscheid etwa sechs Wochen nach Antragseingang rechnen. Nach der beidseitigen Vertragsunterzeichnung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. 

In der Förderkomponente B tagt nach jeder Ausschreibungsfrist ein Gutachtendengremium, dass über die Anträge berät. Nach den aktuellen Fristen kann ihr Vorhaben somit gegen Anfang Februar bzw. Mitte Juni eines jeden Jahres starten. 

Für die Förderkomponente A unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung Ihr Vorhaben mit max. 80% der Gesamtprojektkosten. Die restlichen 20% können aus Eigen- oder Drittmitteln kommen. Es können zwischen 2.000 Euro und max. 10.000 Euro beantragt werden. Bei der Förderkomponente B kann sich die bei der Baden-Württemberg Stiftung beantragte Fördersumme auf max. 75% der Gesamtkosten des Projekts belaufen und darf gleichzeitig nicht höher als 50.000 Euro sein. Die Eigenmittel müssen mind. 15% betragen. Die restlichen Mittel können u.a. Drittmittel von anderen Förderern sein. Die Baden-Württemberg Stiftung muss aber die Hauptförderin des Projektes sein. 

Sachkosten umfassen z.B. Reisekosten, Miete für Räumlichkeiten bei Veranstaltungen, Technik, etc. 

Sonstige Kosten sind z.B. Kosten, die für die Evaluierung des Vorhabens anfallen. 

Ja. Sie benötigen in diesem Fall jedoch einen Hilfspersonen- oder sonstigen Vertrag, der die Weisungsgebundenheit gegenüber der Projektleitung festlegt. 

Eine Vorlage für einen Hilfspersonenvertrag finden Sie im Antragsportal.  

Hierfür können beispielsweise Arbeitsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnerinstitutionen (müssen nachweislich für Projekt eingesetzt sein) eingebracht werden, sowie die Miete von Räumlichkeiten, Verwaltungskosten oder Büromaterial etc. 

Ja. Die Einnahmen müssen dann zur Finanzierung des Projekts genutzt und entsprechend in der Berichterstattung dargestellt werden. Da das Projekt an sich auch dem Prinzip der Gemeinnützigkeit unterliegt, sollen diese Einnahmen als Eigenmittel angegeben werden. 

Ja, aber nur, wenn ein Projektbezug besteht (größere Materialanschaffungen bedürfen vor Antragstellung einer Abklärung). Baumaßnahmen sind davon ausgeschlossen. 

Ja. Eine Verwaltungskostenpauschale kann im Finanzplan ausgewiesen werden. Diese Pauschale ist anrechenbar auf die Summe der Personal- und Sachkosten. Sie darf max. 5% der Projektkosten betragen. 

Die Mittel können und müssen während der bewilligten Projektlaufzeit angefordert werden. Bei B-Projekten müssen mindestens zwei Abrufe getätigt werden. In der Förderkomponente A kann in der Regel den Gesamtbetrag auf einmal nach Aktivierung des Vertrags abgerufen werden. Der Abruf der Mittel erfolgt online im Antragsportal. Die Mittelabrufe müssen von der gesetzlichen Vertretung der Institution unterzeichnet werden. 

Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform (dargestellt über das Antragsportal mit einem Änderungsantrag). Grundsätzlich gilt bei Budgetänderungen, dass Änderungen an einzelnen Kostenposten möglich sind, solange diese keine Änderung der Gesamtfördersumme bedeuten. Es gibt eine gewisse Flexibilität, Kosten umzuschichten. Hierfür ist ein Antrag auf Kostenumschichtung notwendig, den die Baden-Württemberg Stiftung vorab genehmigen muss. Sollten die tatsächlichen Projektkosten niedriger ausfallen, als gemäß Projektantrag kalkuliert wurde, ist der Zuwendungsbetrag anteilig zu kürzen (Das prozentuale Verhältnis der bewilligten Förderung darf nicht höher werden). Inhaltliche Änderungen müssen genauso beantragt und begründet werden. Eine Anleitung zum Anlegen und Einreichen eines Änderungsantrags finden Sie im Hilfecenter (FAQs - Antragsportal). 

Nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Projektlaufzeit muss innerhalb von drei Monaten ein Abschlussbericht, bestehend aus Sachbericht und finanziellem Nachweis über das Antragsportal erbracht werden. Es wird eine Belegliste der Ausgaben verlangt (keine Kopien der Belege). Im Sachbericht werden neben der Beantwortung diverser Fragen eine Zuwendungsbestätigung, Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit und das Hochladen aller neu erstellten Medien angefordert. Die Vorlage für die Zuwendungsbestätigung finden Sie im Portal auf der Vertragsmaske unter der Rubrik „Informationen und Vorlagen“.