Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für Fragen rund um Programme und Ausschreibungen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung. Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an unser Kommunikations-Team.

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1. Die Stiftung

Die Stiftung wurde im Jahr 2000 gegründet. Unter dem Motto "German Zuversicht entsteht im Südwesten" feierte sie 2025 ihren 25. Geburtstag. 

Die Baden-Württemberg Stiftung ist eine unabhängige und überparteiliche Stiftung des Landes Baden-Württemberg.

Die Stiftung investiert direkt in das Land Baden-Württemberg: In den Bereichen Bildung & Gesellschaft, Wissenschaft & Forschung, und Kultur, Kinder und Nachhaltigkeit.

Die Baden-Württemberg Stiftung hat drei unselbstständige Unterstiftungen: Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg, die Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg und die Stiftung Artur Fischer Erfinderpreis.

Die Stiftung die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH).

Die Baden-Württemberg Stiftung hieß bis 2010 „Landesstiftung Baden-Württemberg“ und wurde dann umbenannt. Gelegentlich wird sie in den Medien auch noch „Landesstiftung“ genannt, die korrekte Bezeichnung ist jedoch „Baden-Württemberg Stiftung“.

Das Stiftungskapital stammt aus der seit Anfang der 1980er Jahre existierenden Landesholding „Landesbeteiligungen Baden-Württemberg“ und aus den Veräußerungen der Landesanteile der EnBW an die Électricité de France (EdF). Das Vermögen der Baden-Württemberg Stiftung in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro ist im Wesentlichen in Investmentfonds, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen investiert. Aus den Ausschüttungen von jährlich 30 – 40 Millionen Euro finanziert die BW Stiftung ihre Programme. 

Theresia Bauer leitet die Stiftung seit dem 1. Juni 2024.

Die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats können Sie hier nachlesen.

Die Stiftung fördert grundsätzlich im Rahmen von Programmen, die sie ausschreibt, gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Kommunen und Hochschulen. Auch eine Förderung von Einzelpersonen im Rahmen unserer Stipendien ist möglich. Im Bereich der Klimaschutzstiftung ist unter Umständen auch eine Förderung von Unternehmen möglich.

Insgesamt arbeiten ca. 35 Personen bei der Baden-Württemberg Stiftung.

Eine Spende direkt an die Baden-Württemberg Stiftung ist leider nicht möglich. Jedoch freuen wir uns über Spenden an unsere Unterstiftung Stiftung Kinderland und über Unterstützung für den Klimafonds Baden-Württemberg, den unsere Klimaschutzstiftung Anfang 2026 ins Leben gerufen hat.

Als operativ arbeitende Einrichtung beschränkt sich die Baden-Württemberg Stiftung nicht darauf, bestehende Projekte finanziell zu fördern, sondern initiiert eigene Programme, führt diese durch und stellt die Ergebnisse sicher. Alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.

Unsere aktuellen Schwerpunkte sind: Planetary Health, Innovationsfähigkeit, Soziale Teilhabe und Resiliente Demokratie. Neue Themen legen wir zweimal pro Jahr in unseren Aufsichtsratssitzungen fest, dabei reagieren wir auf gesellschaftliche Entwicklungen und bringen uns in aktuell relevanten Bereichen ein.

Unsere nächsten Veranstaltungen finden Sie hier.

Einen Einblick in vergangene Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungsarchiv.

Die Baden-Württemberg Stiftung hat ihren Sitz in Stuttgart, in der Kriegsbergstraße 42, nahe dem Hauptbahnhof und dem Katharinenhospital.

Abonnieren Sie unseren Newsletter und folgen Sie uns auf Social Media – dort erfahren Sie alles über unsere aktuellen Ausschreibungen, Veranstaltungen und neuen Programme.

2. Förderungen

Als operativ arbeitende Stiftung legen wir unsere Themenschwerpunkte fest und schreiben Programme aus: Das bedeutet, dass man sich mit einer Idee nur dann bei uns bewerben kann, wenn sie zu unseren aktuellen Ausschreibungen passt.

Informieren Sie sich regelmäßig über unsere Ausschreibungen und neuen Programme: Wir setzen mehrmals pro Jahr neue Schwerpunkte und entwickeln neue Themen. Am besten abonnieren Sie unseren Newsletter und folgen uns auf Social Media, um sich regelmäßig zu informieren.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie oder Ihre Einrichtung sich um eine Förderung bewerben kann, prüfen Sie bitte die genauen Bedingungen auf der Programmseite bzw. in den Ausschreibungsunterlagen.

Bei bestimmten Programmen, z. B. Stipendien, fördern wir Einzelpersonen. Über die Suchfilter können Sie prüfen, ob Sie als Einzelperson antragsberechtigt sind.

Die Baden-Württemberg Stiftung prüft, ob die Anträge zu den Kriterien der Programme passen und wählt diejenigen aus, die am besten zur Ausschreibung passen.

Durchschnittlich laufen ca. 10-15 Ausschreibungen gleichzeitig. Dabei gibt es Programme, für die eine Bewerbung fortlaufend möglich ist und andere, die nur einmal pro Jahr oder nur einmalig ausgeschrieben werden.

3. Die Antragstellung

Je konkreter, desto besser. Versuchen Sie, das Projekt so genau wie möglich zu beschreiben. Uns ist bewusst, dass nicht alles im Voraus genau geplant werden kann, aber je mehr Informationen Sie uns liefern, desto besser können wir einschätzen, wie gut Ihr Antrag zu unserem Programm passt.

Bei vielen unserer Programme ist ein Eigenanteil von 20% vorgesehen, die Stiftung finanziert die restlichen 80%. Bei einigen Programmen ist ein Eigenanteil nicht erforderlich, aber möglich. Informieren Sie sich in den Ausschreibungsunterlagen, welche Regelung in den jeweiligen Programmen zutrifft.

In der Regel sind Drittmittel nicht vorgesehen. Falls Drittmittel eingesetzt werden, muss die Baden-Württemberg Stiftung Hauptförderin bleiben. Informieren Sie sich in den Ausschreibungsunterlagen, welche Regelung in den jeweiligen Programmen zutrifft und gehen Sie frühzeitig mit den Zuständigen ins Gespräch, falls Sie planen, Drittmittel zu verwenden. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich nicht möglich. 

In der Regel können Sie zwischen 6 und 8 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist mit einer Entscheidung rechnen. 

Für die meisten unserer Ausschreibungen brauchen Sie keine Unterstützungsschreiben. Falls in einem bestimmten Programm eines erforderlich ist, entnehmen Sie dies den Ausschreibungsunterlagen.

Anlagen dürfen, müssen aber nicht beigefügt werden. Sie können den Entscheidungsgremien helfen, den Antrag, die Hintergründe oder die antragstellende Institution besser zu verstehen, alle wichtigen Informationen sollten aber in erster Linie im Antrag klar und vollständig formuliert werden.

Die förderfähigen Kosten können sich von Programm zu Programm unterscheiden. In unterschiedlichem Umfang können Personalkosten gefördert werden.

Sie können Ihre Gemeinnützigkeit durch einen Freistellungsbescheid, eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder einen Bescheid gem. § 60a AO nachweisen.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Zuständigen für das Programm. 

Bei technischen Schwierigkeiten bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an Christoph End.

4. Fragen während der Durchführung von Projekten

Es ist nicht möglich, einen Antrag nach Ende der Bewerbungsfrist einzureichen.

Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist unter Vorbehalt und nach Absprache möglich, hierfür ist ein Änderungsantrag nötig. 

Eine Fristverlängerung beim Einreichen von Belegen und Berichten ist unter Vorbehalt und nach Absprache möglich.

Hilfspersonen müssen nicht gemeinnützig sein. Sie führen einen konkreten Auftrag aus und sind damit Dienstleister. Der Hilfsperson sind klare Auflagen hinsichtlich Durchführung der entsprechenden Maßnahmen und der dabei zu verwendenden Mittel zu machen, alle wesentlichen Projektentscheidungen müssen bei der projektverantwortlichen Einrichtung verbleiben und die Tätigkeit der Hilfsperson muss schriftlich über einen Vertrag geregelt sein.

Die Fördermittel müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraums für den Zweck eingesetzt werden, der vereinbart wurde. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder dauerhaft angesammelt werden. 

Bei Print-Publikationen soll das Logo der Stiftung nach Möglichkeit in der unteren linken Ecke stehen. Es soll gut lesbar, groß genug, auf ruhigem Untergrund stehen. Zulässige Farben sind weiß, schwarz und blau. 

Das Logo können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie online zum Projekt kommunizieren, können Sie ebenfalls das Logo verwenden oder die Förderung schriftlich vermerken: "Gefördert durch die Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Programms Name des Programms". Den Programmnamen schreiben Sie, sofern möglich, kursiv.

Auf Social Media können Sie die Baden-Württemberg Stiftung markieren. Die Markierung ist freiwillig.

Sie finden eine Vorlage in den Ausschreibungsunterlagen und im Antragsportal.

Eine Zuwendungsbestätigung brauchen Sie nicht für jedes Programm. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen.