Forschung zur NS-Vergangenheit im Landtag 2026 und 2024
Der Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung hat in seiner Sitzung vom 5. Juni 2024 ein zweiteiliges Forschungsgutachten beschlossen, das sich mit der NS-Vergangenheit ehemaliger Abgeordneter der südwestdeutschen Parlamente in der Nachkriegszeit (1946 bis 1956) sowie dem Umgang mit künstlerischen Darstellungen NS-belasteter Abgeordneter bzw. Kunstschaffenden im Landtag von Baden-Württemberg befasst hat. In seiner Sitzung am 14. November 2025 wurden zusätzliche Mittel durch den Aufsichtsrat freigeben, um weitere Abgeordnete ab dem Jahr 1956 im Hinblick auf eine mögliche NS-Belastung untersuchen zu können. Beide Teilprojekte wurden bzw. werden von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter Einbindung jeweiliger Expertise (Historiker, Kunstexperten) umgesetzt.
Im Dezember 2025 wurden im Landtag Ergebnisse und Empfehlungen zum Projektteil „Kunst“ vorgestellt. Das Gutachten kann auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung eingesehen werden: Forschungsgutachten: NS-Bezüge der im Landtag von Baden-Württemberg ausgestellten Kunstwerke
Bis zum Projektende Ende 2027 werden insgesamt 722 Abgeordnete für den Zeitraum 1945 – 2001 untersucht sein, die vor 1929 geboren wurden und damit potenziell Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen werden konnten. Der letzte Abgeordnete, der Jahrgang 1928 oder älter war, ist 2001 aus dem Landtag ausgeschieden.
Nach Abschluss der Recherchen zu den dann insgesamt 722 zu untersuchenden Abgeordneten werden die Ergebnisse zu NS-belasteten Abgeordneten der Öffentlichkeit im Rahmen eines Fachtages vorgestellt. Zudem soll mit Unterstützung des Landesarchivs auf dem landeskundlichen Portal LEO-BW eine Online-Datenbank aufgebaut werden, mit deren Hilfe alle Ergebnisse des Forschungsprojekts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. In diesem Zusammenhang sind umfangreiche Digitalisierungsarbeiten von Archivmaterial erforderlich. Es wird von bis zu 50.000 Seiten ausgegangen, die gescannt und anschließend im Downloadbereich des Landesarchivs verarbeitet werden müssen.