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Wir stärken die Zukunftsfähigkeit des Landes
Unsere Richtlinien

Die Baden-Württemberg Stiftung hat den Auftrag, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken und zu sichern. Zu diesem Zweck definiert sie eigene Themenlinien und veröffentlicht dazu Ausschreibungen. Grundsätzlich gilt für alle Projekte, dass sie:

  • ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung verwirklichen und nachweisen müssen.
  • sich in die bestehenden Themenlinien einfügen, einen innovativen Charakter, hohe fachliche Qualität und einen erkennbaren Baden-Württemberg-Bezug aufzeigen.


Die Entscheidung über die Aufnahme in ein Programm bzw. eine Projektförderung trifft alleine die Baden-Württemberg Stiftung. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Ausschreibungsbedingungen zu den jeweiligen Programmen sind genau beschrieben und einzuhalten. Ausgeschlossen ist die Förderung von Wirtschaftsunternehmen, sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Betrieben gewerblicher Art sowie in aller Regel von Einzelpersonen. Eine Ausnahme bilden die Stipendienprogramme der Baden-Württemberg Stiftung.

Ebenfalls ausgeschlossen sind grundsätzlich die institutionelle Förderung von Einrichtungen, die dauernde Förderung von Maßnahmen, der Ausgleich von Defiziten, die durch den Ausfall anderer Finanziers entstanden sind, die nachträgliche Bezuschussung von abgeschlossenen Projekten bzw. die Erstattung von anderweitig gewährten Vorfinanzierungen. Die Ausstattung anderer Stiftungen oder sonstiger Einrichtungen mit Kapital ist nicht möglich.

Darüber hinaus können Einzelprojekte aus dem Kunst- und Kulturbereich in Ausnahmefällen durch Zuwendungen gefördert werden, wenn sie auf Grund ihrer Eignung für die Zukunftssicherung Baden-Württembergs eine besondere Bedeutung haben. Die Projekte müssen die Allgemeinheit fördern und die Förderung muss sich auf ein konkretes, zeitlich befristetes Projekt beziehen. Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet für die Durchführung des beantragten Projektes einen deutlich auszuweisenden Eigenanteil. Sie akzeptiert grundsätzlich auch die Zuwendungen anderer Finanziers zu einem beantragten Projekt. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Aufsichtsrat  bzw. der Kulturunterausschuss einen Zuschuss für dieses Projekt beschließt.

Welche Themen die Baden-Württemberg Stiftung umsetzt, wird vom Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung auf Vorschlag der Geschäftsführung festgelegt.

Entscheidungsverfahren

Der Aufsichtsrat beschließt die Themen und Förderlinien und definiert den finanziellen Rahmen. Die Geschäftsführung erarbeitet die jeweiligen Ausschreibungen und veröffentlicht diese. 
Im Rahmen der definierten Ausschreibungsbedingungen können sich geeignete Institutionen und Personengruppen für die Teilnahme an dem Programm bewerben.
Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung unabhängiger Expertengremien und nach dem Exzellenzprinzip. Die von den Gutachtern empfohlenen Projektanträge werden einer steuerrechtlichen Prüfung unterzogen. Bei positivem Ergebnis werden mit den Antragstellern Verträge abgeschlossen.

 

Projekte im Kunst- und Kulturbereich

Projekte in diesem Bereich werden (mit Ausnahme des „Literatursommers“) nicht über Ausschreibungen ermittelt. Große Kulturvorhaben werden im Aufsichtsrat beraten und entschieden. Kleinere und mittelgroße Kunst- und Kulturprojekte werden im Kulturunterausschuss behandelt, der in der Regel drei Mal jährlich tagt. Anträge können formlos im Bereich Gesellschaft& Kultur eingereicht werden, sofern sie den Richtlinien entsprechen. Alle Anträge werden fachlich begutachtet, bewertet und dem Aufsichtsrat nach dem Exzellenzprinzip zur Förderung vorgeschlagen.