
Die Baden-Württemberg Stiftung hat den Auftrag, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken und zu sichern. Zu diesem Zweck definiert sie eigene Themenlinien und veröffentlicht dazu regelmäßig Ausschreibungen.
Grundsätzlich gilt für alle Projekte, dass sie:
Die Ausschreibungsbedingungen sind unter Ausschreibungen in den jeweiligen Themenlinien genau beschrieben und einzuhalten.
Ausgeschlossen ist die Förderung von Wirtschaftsunternehmen, sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Betrieben gewerblicher Art sowie in aller Regel von Einzelpersonen. Eine Ausnahme bilden die Stipendien-Programme der Baden-Württemberg Stiftung.
Ausgeschlossen sind grundsätzlich die institutionelle Förderung von Einrichtungen, die dauernde Förderung von Maßnahmen, die Schließung allgemeiner oder besonderer Etatlücken im Haushalt des Landes und der Ausgleich von Defiziten, die durch den Ausfall anderer Finanziers entstanden sind. Ausgeschlossen ist auch die nachträgliche Bezuschussung von abgeschlossenen Projekten, bzw. die Erstattung von anderweitig gewährten Vorfinanzierungen.
Ausgeschlossen ist die Übernahme von rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Landes oder hoheitlicher Aufgaben.
Eine Finanzierung gemeinsam mit Landesmitteln ist in der Regel ausgeschlossen. Sofern eine Kofinanzierung stattfindet, darf die Zuwendung durch die Baden-Württemberg Stiftung nicht Anlass für Mittelkürzungen des Landes werden.
Die Ausstattung anderer Stiftungen oder sonstiger Einrichtungen mit Kapital ist nicht möglich.
Darüber hinaus können Einzelprojekte in Ausnahmefällen durch Zuwendungen gefördert werden, wenn sie auf Grund ihrer Eignung für die Zukunftssicherung Baden-Württembergs eine besondere Bedeutung haben. Die Projekte müssen die Allgemeinheit fördern und die Förderung muss sich auf ein konkretes, zeitlich befristetes Projekt beziehen. Die Baden-Württemberg Stiftung erwartet für die Durchführung des beantragten Projektes einen deutlich auszuweisenden Eigenanteil. Sie akzeptiert grundsätzlich auch die Zuwendungen anderer Finanziers zu einem beantragten Projekt.